Süßstoffe - Zuckerersatzstoffe


Künstliche Süßstoffe (in der EU zugelassen)

Saccharin

1879 entdeckt, eine der am weitesten verbreiteten und untersuchten künstlichen Süßstoffe, 300-500-fache Süßkraft gegenüber Haushaltszucker - weiterhin umstritten.

Aspartam

In vielen Produkten (z.B. Cola light) enthaltener Süßstoff, 200 mal süßer als Zucker, geringe Mengen reichen zum Süßen, in einer europäischen Studie an Laborratten mit erhöhtem Krebsrisiko in Verbindung gebracht.

Sucralose

Sucralose - seit 2000 in der EU zugelassen - ist der gebräuchliche Name eines neuen Süßstoffs, der aus Zucker hergestellt wird. Sucralose ist etwa 600 mal süßer als Zucker und wird im Körper nicht verstoffwechselt, sondern unverändert ausgeschieden. Es ist kalorienfrei und kann u.a. auch in zahnschonenden Produkten eingesetzt werden. Sucralose wird insbesondere in Kombination mit anderen Süßstoffen eingesetzt.

Acesulfam K

Künstlicher Süßstoff, in vielen Diät-Getränken enthalten, oft mit Aspartam und Sucrolose kombiniert, leicht bitterer Nachgeschmack. Acesulfam-K ist ein kalorienfreier Süssstoff, der im Jahre 1967 entdeckt wurde. Die Süßkraft beträgt das 130- bis 200-fache von Zucker. Acesulfam-K wird im Körper nicht umgewandelt, sondern durch die Nieren unverändert ausgeschieden.

Polyole

Gemeinsam mit Sorbitol und Mannitol auch als Zuckeralkohole bezeichnet, nicht kalorienfrei; da sie nur langsam absorbiert werden, können sie zu Magenverstimmungen und Blähungen führen.


Natürliche Süßstoffe (in der EU zugelassen)

Thaumatin

Thaumatin (E 957) ist ein in der Natur vorkommender Süßstoff. Die Süßkraft ist 2000-3000-mal so hoch wie bei Zucker. Es handelt sich um ein Stoff aus sechs Proteinen in den Beeren der westafrikanischen Katamfe-Pflanze; keine nennenswerte Markt-Verbreitung.

Stevia

Stevia ist ein aus der Pflanze Stevia rebaudiana (auch „Honigkraut“) gewonnener Stoff, der etwa 300 mal so süß wie Zucker ist, keine Kalorien enthält, für Diabetiker geignet ist und keine Karies hervorruft. Dem lakritzartigen Geschmack der Pflanze wird bei der Herstellung des Süßstoffs durch Extraktion der süßenden Bestandteile entgegengewirkt.

Stevia bzw. genauer Steviolglycoside sind als E 960 in der EU seit dem 2. Dezember 2011 als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Ein Jahr vor der Zulassung konnte aus Studien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für Stevia keine Genotoxizität oder krebserregende Wirkung nachgewiesen werden.